Sterbefall

Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.

Aktuelles

Die Gemeinde Weitramsdorf verkauft aus ihrem Inventarbestand.

Zu verkaufen: Die Gemeinde Weitramsdorf verkauft aus ihrem Inventarbestand: 4x Sommerreifen mit Felgen - Firestone 155/65 R 14 – 125,00 € VB 4x Sommerreifen mit Felgen - Continental 195/70 R 15 – 300,00 € VB Saia PCD3.M 5340 - SPS-Rechner - Festplatte für MSR-Anlage –...