Sterbefall
Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
- Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.
Aktuelles
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Vollsperrung Wickenweg vom 14.10.24 bis zum 16.10.24
Die Verkehrsbehörde informiert: Vollsperrung Wickenweg vom 14.10.2024 bis zum 16.10.2024 wegen Kranarbeiten.
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Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am 04.10.2024 geschlossen ist.
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Wiedereröffnung des Wertstoffhofs in Weidach
Ab Samstag, den 17.08.2024 ist unser Wertstoffhof nach erfolgreichen Umbaumaßnahmen wieder geöffnet. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auch die Grüngutabgabe ab dann wieder möglich ist.