Sterbefall

Spätestens am dritten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden. Sofern Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, wird dieser diesen Gang für Sie übernehmen. Sofern Sie es selbst erledigen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde (sofern der Verstorbene verwitwet war)
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen

Gegebenenfalls kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommene Übersetzung mit vorgelegt werden.

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung eines inländischen Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt 12,00 Euro je Urkunde. Gerne stellen wir Ihnen auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Sterbefällen im Ausland kosten 50,00 Euro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch bei uns.

Aktuelles

Vollzug des Fundtierrechts

Die Abgabe eines Fundtieres ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Sie tragen dazu bei, dass verlorene und ausgesetzte Tiere eine Chance auf eine sichere Zukunft haben. Das Tierheim Coburg, Zur Brandensteinsebene 20, 96450 Coburg, ist hierfür die richtige Stelle,...

Die Verkehrsbehörde informiert

Ab Dienstag, den 25.06.2024 ist die Schlettacher Straße ab der Ortsmitte bis zur Einmündung Weinberg aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Truckenbach zwischen Hausnummer 4 und 7 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt gem. beiliegendem Plan über die...