Namensänderung

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Aktuelles

Zweites Breitbandverfahren

Die Gemeinde Weitramsdorf hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation...

Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

  Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge Zum 1. Januar 2018 hat der Bayerische Landtag die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Seit diesem Stichtag dürfen die Kommunen in Bayern von Haus- und Grundbesitzern keine Beiträge mehr für Straßenausbaumaßnahmen...

Ergebnisse der Europawahl

Die Live-Ergebnisse zur Europawahl werden auf dem Portal des Landkreises Coburg veröffentlicht. Bitte hier klicken!

Gasrohrnetzüberprüfung 2019

In der Zeit von Mitte Mai bis Anfang Juli überprüft die SÜC turnusmäßig das Coburger Gasrohrnetz westlich der Bahnlinie Coburg – Bad Rodach und das der Gemeinden Lautertal, Ahorn und Weitramsdorf, insgesamt 150 km. Es werden alle Gasversorgungsleitungen und...