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Namensänderung
Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.
Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):
- Eheschließung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
- Nachträgliche Erklärungen zur Namensführung von Kindern
- Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
- Einbürgerung
Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.
Aktuelles
Ideenprozess zur Neuen Mitte Weitramsdorf zeigt Ergebnisse. Ihre Meinung zu den Vorschlägen ist gefragt.
Sehr geehrter Damen und Herren, liebe Weitramsdorferinnen und Weitramsdorfer, im vergangenen Jahr wurde viel über die Ortsmitte nachgedacht. Das Büro UmbauStadt PartGmbB aus Weimar war damit beauftragt, im Zuge einer Machbakeitsstudie die Entwicklungsmöglichkeiten zur...
Krisendienst Oberfranken – Hilfe bei psychischen Krisen!
Übersichtsgrafik zur Corona-Öffnungsstrategie in Bayern
Zusätzliche Informationen zum Coronavirus finden Sie hier
Tiergesundheitsrecht; Bekämpfung der Geflügelpest
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Begründung
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Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins
Antragsformular zum Ausdruck bitte hier klicken.