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Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Aktuelles
Vollsperrung Neuseser Weg
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Sanierung des Neuseser Weges in Kürze beginnen kann. Die Baumaßnahmen werden laut aktueller Planung bereits am Mittwoch, den 01. März 2023 beginnen und aller Voraussicht nach ca. 6...
Tag der Feldgeschworenen
Sicherstellung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bei einem großflächigen und längerfristigen Stromausfall (Blackout)
Bei einem Blackout ist damit zu rechnen, dass sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Mobilfunk, Internet, Fax etc.) wegfallen. Aus diesem Grund wird für den Falle eines Blackouts folgende Vorgehensweise zur Sicherstellung der Entsorgung von tierischen...
Wahl der Schöffen
Geschäftsjahr 2024-2028 Wahl der Schöffen In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht...
Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028
Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028
Die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg informiert
Büro Führerscheinpflichtumtausch zieht um. Pressetext hier.
Informationen zum Winterdienst
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sowohl die Minusgrade als auch der Schneefall haben unsere Gemeinde erreicht. Dies bedeutet, dass ab sofort auch wieder der Winterdienst seine Arbeit aufnimmt bzw. bereits aufgenommen hat. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme und...
Corona – Zahlen, Daten, Fakten in der Gemeinde Weitramsdorf (Stand 21.12.2022)
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