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Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Aktuelles
Einladung zum Stammtisch boden:ständig am 27.06.
Energiepreiszuschuss
Pfingstferienprogramm Infos
Pflegestützpunkt Coburg Sprechtag am 23.05.2023
Veranstaltung Anradeln am 30.04.2023
ÖPNV Streik am 21.04.2023
Aktuelles aus der Gemeinde KW15
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Aktion 5 für 500
125.000 Euro für den guten Zweck! Tolle Projekte warten auch in diesem Jahr wieder auf Ihre Umsetzung. Denn auch heuer haben engagierte Gruppen und Vereine wieder die Möglichkeit eine Projektförderung durch die Initiative Rodachtal für gute Ideen zu erhalten. Die...