Beurkundung von Geburten

Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
  • bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe

möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.

 

Kosten (Auszug)

Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.

Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.

Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.

Aktuelles

Die Verkehrsbehörde informiert

Ab Dienstag, den 25.06.2024 ist die Schlettacher Straße ab der Ortsmitte bis zur Einmündung Weinberg aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Truckenbach zwischen Hausnummer 4 und 7 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt gem. beiliegendem Plan über die...

Der Bauhof informiert

Sollten Sie Sand oder andere Rückstände in den Straßeneinläufen feststellen, melden Sie dies bitte per Email an jung-bauhof-weidach@gmx.de oder unter der Telefonnummer 0170-8547027.