
Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Aktuelles
Splittabgabe 2023
Bekanntmachung Wahlvorschläge Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung des Termins für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters am 18.02.2024
Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag
Bürgerversammlungen 2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen finden wie folgt statt: Weidach/Vogelherd Dienstag, 21.11.2023, 19.00 Uhr, Sportheim SV Weidach Weitramsdorf, Gersbach, Schlettach Donnerstag, 23.11.2023, 19.00 Uhr,...
Bayernweiter Lärmaktionsplan – Beteiligung der Öffentlichkeit
Ersatzneubau Brücke GVS Weitramsdorf-Schlettach
Die Brücke aus dem Jahr 1957 unter der Gemeindeverbindungstraße Weitramsdorf-Schlettach ist in die Jahre gekommen, ein Ersatzneubau ist notwendig. Im Zeitraum September bis Mitte Dezember 2023 ist die Durchführung der Arbeiten geplant. Eine Behelfsumfahrung wird...