
Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Aktuelles
Corona – Zahlen, Daten, Fakten in der Gemeinde Weitramsdorf (Stand 05.03.21)
Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins
Antragsformular zum Ausdruck bitte hier klicken.
Kommunikation und Digitalisierung im Rathaus
Informationen aus der Bauausschusssitzung vom 24.02.2021
Infokästen in der Ortsmitte in Weitramsdorf
Grüngutabgabe Wertstoffhof
Bürgerinfoportal Gemeinderat online
Das Bürgerinforportal der Gemeinde Weitramsdorf wurde eingeführt, alle Bürgerinnen und Bürger können sich nun über die Gemeinderatsarbeit hier informieren. Ein QR-Code für den Download eines Apps steht nun auch bereit. [pdf-embedder...
Förderung von Kleinprojekten
Über die Initiative Rodachtal können Ideen zur Verschönerung des Rodachtals eingereicht werden. Gefördert werden Kleinprojekte mit einem Zuschuss von min. 1.000 € bis max. 2.000 € und Großprojekte mit einem Zuschuss von min. 2.001 € bis max. 10.000 €. Weitere...