
Behördliche Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.
Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.
Aktuelles
Bayernweiter Lärmaktionsplan – Beteiligung der Öffentlichkeit
Ersatzneubau Brücke GVS Weitramsdorf-Schlettach
Die Brücke aus dem Jahr 1957 unter der Gemeindeverbindungstraße Weitramsdorf-Schlettach ist in die Jahre gekommen, ein Ersatzneubau ist notwendig. Im Zeitraum September bis Mitte Dezember 2023 ist die Durchführung der Arbeiten geplant. Eine Behelfsumfahrung wird...