
Behördliche Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.
Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.
Aktuelles
Rathaus am 09.06.2023 geschlossen
Das Rathaus bleibt am Freitag, 09.06.2023 ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Die Gemeindeverwaltung