Behördliche Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.

Aktuelles

Die Verkehrsbehörde informiert

Wir bitten darum, den Brechsand auf den Gehwegen entlang der Coburger Straße nicht zu entfernen. Da durch die Glasfaserverlegung die Platten des Gehwegs teilweise entfernt wurden, müssen sich die Fugen durch den Brechsand durch Witterung und Nutzung verschließen.