Behördliche Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.

Aktuelles

Ostergruß des Ersten Bürgermeisters

Ostern ist das Fest der Hoffnung und der Zuversicht, des Neubeginns – für die Christen das höchste Fest. Die meisten werden Ostern im Kreise der Familie feiern, Kinder freuen sich auf die Suche nach Ihren Osternestern, Erwachsene auf besinnliche und entspannte...