Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Aktion 5 für 500

125.000 Euro für den guten Zweck! Tolle Projekte warten auch in diesem Jahr wieder auf Ihre Umsetzung. Denn auch heuer haben engagierte Gruppen und Vereine wieder die Möglichkeit eine Projektförderung durch die Initiative Rodachtal für gute Ideen zu erhalten. Die...

Wahl der Schöffen

Geschäftsjahr 2024-2028 Wahl der Schöffen In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht...