Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Bürgerinfoportal Gemeinderat online

Das Bürgerinforportal der Gemeinde Weitramsdorf wurde eingeführt, alle Bürgerinnen und Bürger können sich nun über die Gemeinderatsarbeit hier informieren. Ein QR-Code für den Download eines Apps steht nun auch bereit. [pdf-embedder...

Förderung von Kleinprojekten

Über die Initiative Rodachtal können Ideen zur Verschönerung des Rodachtals eingereicht werden. Gefördert werden Kleinprojekte mit einem Zuschuss von min. 1.000 € bis max. 2.000 € und Großprojekte mit einem Zuschuss von min. 2.001 € bis max. 10.000 €. Weitere...