Wahl der Schöffen

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Bekanntmachung
Wahl der Schöffen
Wahl der Jugendschöffen

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt der Schöffen zu bewerben.

Wahl der Schöffen
Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz