Zulassungsstelle Coburg, 27.07.2021
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in der EU noch im Umlauf befindliche Führerscheine einem einheitlichen, möglichst fälschungssicheren Muster entsprechen.
In der ersten Umtauschphase ist der Pflichtumtausch von Papierführerscheinen nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Bis spätestens 19.01.2022 sind zunächst die Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umzutauschen.
Um einen „Rückstau“ und Verzögerungen am Jahresende möglichst zu vermeiden, wird der Umtausch nach einzelnen Jahrgängen getrennt ausgewogen auf die kommenden sechs Monate verteilt:
Im Monat August 2021 ist schwerpunktmäßig der Umtausch alter Führerscheine von Fahrerlaubnisinhabern des Geburtsjahrgangs 1954 vorgesehen.
Wer diesem Geburtsjahrgang angehört, in Stadt oder Landkreis Coburg wohnt und einen bis Ende 1998 ausgestellten Führerschein besitzt, sollte diesen möglichst im August 2021 umtauschen.
Für den Führerscheinumtausch werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular Pflichtumtausch
- Vordruck für die digitale Unterschrift
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
- biometrisches Lichtbild
- alter Führerschein (bei Antragstellung per Post in Kopie)
Beim Umtausch eines Führerscheins der alten Klasse 2 und bei Erteilung der Klasse T im Zuge des Umtauschs sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Nähere Hinweise hierzu, Antragsformulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch gibt es auf der Homepage www.zulassungsstelle-coburg.de.
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