Liebe Bürgerinnen und Bürger,

gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wieder erlaubt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass trotz der neuen Verordnung, im Rathaus weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines FFP2-Mund-und-Nasenschutzes besteht.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Weitramsdorf

Henning Kupfer, 2. Bürgermeister