Beurkundung von Geburten
Ist ihr Kind im Ortsbereich der Gemeinde Weitramsdorf geboren, dann kommen Sie innerhalb einer Woche zur Beurkundung ins Standesamt Weitramsdorf. Die Anzeige der Geburt muss von einem sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bringen Sie hierzu bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme mit. Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern
- bei nicht verheirateten Eltern, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe
möglicherweise kann das Standesamt weitere Unterlagen fordern.
Kosten (Auszug)
Die Beurkundung einer Geburt in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei.
Zur Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie kostenfreie Urkunden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro. Sofern Sie Geburtsurkunden für ausländische Zwecke benötigen, stellen wir Ihnen gern auch internationale Urkunden aus.
Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 70,00 Euro.
Aktuelles
Vorläufiges Wahlergebnis der Stichwahl
Livewahlergebnis der Stichwahl
https://wahlen.osrz-akdb.de/of-p/473175/0/20240303/buergermeisterwahl_gemeinde/index.html
Neue Verkehrsregelungen im Bereich der Schule Weitramsdorf zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
Aufruf Baukulturpreis 2024
Osterferienprogramm
Jugendpflege Weitramsdorf „Das Freitags-Ding“
Bekanntmachung zur Stichwahl des ersten Bürgermeisters am 03.03.2024
Stellenausschreibung Reinigungskraft (m/w/d) für das Rathaus
Stellenausschreibung des Landkreises Coburg; Kreisarchivpfleger (m/w/d)
Information für Briefwähler
Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024 Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes...