Behördliche Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur in bestimmten Fällen geändert werden.

Die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen können Sie gern bei einem persönlichen Gespräch von uns erfragen. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor und senden den Antrag an das Landratsamt Coburg zur Bearbeitung weiter.

Aktuelles

Information für Briefwähler

Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024 Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes...

Neue Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab Montag, den 26.02.2024 wird das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass vor einem Besuch weiterhin unbedingt eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich ist. Dadurch werden...