Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Information für Briefwähler

Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.03.2024 Die Wahlscheine werden bis Freitag, 01.03.2024, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.8 auf Antrag ausgestellt. Der Antragsteller soll sich des ihm übersandten Vordruckes...

Neue Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab Montag, den 26.02.2024 wird das Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass vor einem Besuch weiterhin unbedingt eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich ist. Dadurch werden...