Politik

Den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland steht nach dem Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 11 Abs. 2) das Selbstverwaltungsrecht zu. Sie können Ihre Angelegenheiten im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze selbst und eigenverantwortlich Regeln. Das Nähere wird durch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Aktuelles

Ostergruß des Ersten Bürgermeisters

Ostern ist das Fest der Hoffnung und der Zuversicht, des Neubeginns – für die Christen das höchste Fest. Die meisten werden Ostern im Kreise der Familie feiern, Kinder freuen sich auf die Suche nach Ihren Osternestern, Erwachsene auf besinnliche und entspannte...